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Wichtiger Hinweis
  • Beachten Sie, dass wir aufgrund der reduzierten Teilnehmerzahl Anmeldungen von §29b-BImSchG-Sachverständigen bevorzugt behandeln und die Anmeldebestätigungen in der Reihenfolge des Eingangs vornehmen. Sie erhalten daher zunächst eine Eingangsbestätigung, die Anmeldebestätigung erfolgt nach Prüfung aller Anmeldungen. Ihre Anmeldung wird daher erst dann verbindlich, wenn Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten haben.

   

Teilnahmedaten

Mitgliedschaft

Sachverständiger nach §29b BImSchG

Abweichende Rechnungsadresse

Bemerkung

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