Ziel der Veranstaltung:

Meinungs- und Erfahrungsaustausch von Sachverständigen gem. §29b BImSchG und Behördenvertreter*Innen zu sicherheits­tech­nischen Themen und Prüfungen auf Biogasanlagen.

 

Information:

Die Veranstaltung wurde initiiert, um den regelmäßigen Schulungs- und Erfahrungsaustausch gemäß §17 Abs. 1 Nr. 7b der 41. BImSchV (für Sachverständige gemäß §29b BImSchG) zu erfüllen. Des Weiteren dient die Veranstaltung zur Diskussion und Meinungsbildung aktueller Fragestellungen im Bereich der Sicherheit von Biogasanlagen. Der Meinungs- und Erfahrungsaustausch ist offiziell durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) anerkannt (im Sinne des §17 Abs. 1 Nr. 7b der 41. BImSchV). . Bereits am 30.09.2025 findet der Austausch der Umweltgutachter im ITZ statt.

 

Teilnahmebegrenzung:

Die Veranstaltung ist auf 50 Teilnehmende begrenzt. Bitte beachten Sie die Teilnahmehinweise unter Infos.

 

Anmeldefrist:

Freitag, 19. September 2025, 18.00 Uhr.